Regeln & Ausnahmen

Grundlegende Regeln

Gesetzliche Grundlage

Die Vignettenpflicht ist im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) geregelt. Verstöße werden nach dem Verwaltungsstrafgesetz geahndet.

RegelDetails
VignettenpflichtAlle Fahrzeuge bis 3,5 t zGG auf Autobahnen und Schnellstraßen
GültigkeitsbeginnAb gewähltem Startdatum (e-Vignette) oder Kaufdatum (Klebe)
AnbringungsortLinks oben, Innenseite Windschutzscheibe (Klebe-Vignette)
ÜbertragbarkeitNicht übertragbar auf andere Fahrzeuge
Ersatzmaut bei VerstoßMindestens € 120 (vor Ort) oder Strafverfahren
KontrollmethodeAutomatische Kennzeichenlesung, visuelle Kontrolle
Verjährungsfrist3 Jahre ab Verstoß
Zuständige BehördeASFINAG, Bezirksverwaltungsbehörde
RechtsmittelEinspruch innerhalb von 4 Wochen möglich
Zahlung der ErsatzmautVor Ort oder per Überweisung (Frist: 4 Wochen)

Ausnahmen von der Vignettenpflicht

  1. Einsatzfahrzeuge: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Bundesheer sind befreit.
  2. Fahrzeuge über 3,5 t: Diese benötigen die ASFINAG GO-Box (streckenbezogene Maut).
  3. Diplomatenkennzeichen: Bestimmte diplomatische Fahrzeuge können befreit sein (Botschaftsauskunft einholen).
  4. Behindertenausweis: Fahrzeuge mit österreichischem Behindertenausweis (§ 29b StVO) können befreit sein.
  5. Bundesstraßen: Das B-Netz ist vignettenfreie Alternative zum A-Netz.
  6. Historische Fahrzeuge: Oldtimer mit H-Kennzeichen unterliegen regulär der Vignettenpflicht.
  7. Elektrofahrzeuge: Keine generelle Befreiung; Vignette erforderlich.
  8. Fahrräder und Mopeds: Nicht vignettenpflichtig, da nicht für Autobahnen zugelassen.

Obwohl die Vignette gültig ist – Grenzen der Abdeckung

SituationVignette ausreichend?Was zusätzlich nötig?
Brenner Autobahn (A13)NeinStreckenmaut ca. € 10,50
Tauern Autobahn (A10)NeinStreckenmaut ca. € 12,50
Arlberg StraßentunnelNeinTunnelmaut ca. € 11,00
KarawankentunnelNeinTunnelmaut ca. € 8,50
Bosrucktunnel (A9)NeinTunnelmaut ca. € 6,50
Alle anderen A/S-StraßenJaKeine weiteren Gebühren
Bundesstraßen (B-Netz)Nicht nötigKostenlos nutzbar

Obwohl wir kein offizieller Dienst sind – Obwohl wir kein offizieller Dienst sind

Beschwerden und Einsprüche

Wohin wenden bei Problemen?

Bei Fragen zur Ersatzmaut oder Einsprüchen wenden Sie sich an die ASFINAG Maut Service GmbH:

Postadresse
ASFINAG Maut Service GmbH, Rotenturmstraße 5–9, 1010 Wien
E-Mail
[email protected]
Telefon
+43 50108 10000 (Mo–Fr 8–18 Uhr)
Einspruchsfrist
4 Wochen ab Zustellung des Strafbescheids
Erforderliche Angaben
Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Datum und Ort des Vorfalls, Beschreibung des Problems, Kopie der Vignette (falls vorhanden)
Antwortzeit
In der Regel 5–15 Werktage