Regeln & Ausnahmen
Grundlegende Regeln
Gesetzliche Grundlage
Die Vignettenpflicht ist im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) geregelt. Verstöße werden nach dem Verwaltungsstrafgesetz geahndet.
| Regel | Details |
|---|---|
| Vignettenpflicht | Alle Fahrzeuge bis 3,5 t zGG auf Autobahnen und Schnellstraßen |
| Gültigkeitsbeginn | Ab gewähltem Startdatum (e-Vignette) oder Kaufdatum (Klebe) |
| Anbringungsort | Links oben, Innenseite Windschutzscheibe (Klebe-Vignette) |
| Übertragbarkeit | Nicht übertragbar auf andere Fahrzeuge |
| Ersatzmaut bei Verstoß | Mindestens € 120 (vor Ort) oder Strafverfahren |
| Kontrollmethode | Automatische Kennzeichenlesung, visuelle Kontrolle |
| Verjährungsfrist | 3 Jahre ab Verstoß |
| Zuständige Behörde | ASFINAG, Bezirksverwaltungsbehörde |
| Rechtsmittel | Einspruch innerhalb von 4 Wochen möglich |
| Zahlung der Ersatzmaut | Vor Ort oder per Überweisung (Frist: 4 Wochen) |
Ausnahmen von der Vignettenpflicht
- Einsatzfahrzeuge: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Bundesheer sind befreit.
- Fahrzeuge über 3,5 t: Diese benötigen die ASFINAG GO-Box (streckenbezogene Maut).
- Diplomatenkennzeichen: Bestimmte diplomatische Fahrzeuge können befreit sein (Botschaftsauskunft einholen).
- Behindertenausweis: Fahrzeuge mit österreichischem Behindertenausweis (§ 29b StVO) können befreit sein.
- Bundesstraßen: Das B-Netz ist vignettenfreie Alternative zum A-Netz.
- Historische Fahrzeuge: Oldtimer mit H-Kennzeichen unterliegen regulär der Vignettenpflicht.
- Elektrofahrzeuge: Keine generelle Befreiung; Vignette erforderlich.
- Fahrräder und Mopeds: Nicht vignettenpflichtig, da nicht für Autobahnen zugelassen.
Obwohl die Vignette gültig ist – Grenzen der Abdeckung
| Situation | Vignette ausreichend? | Was zusätzlich nötig? |
|---|---|---|
| Brenner Autobahn (A13) | Nein | Streckenmaut ca. € 10,50 |
| Tauern Autobahn (A10) | Nein | Streckenmaut ca. € 12,50 |
| Arlberg Straßentunnel | Nein | Tunnelmaut ca. € 11,00 |
| Karawankentunnel | Nein | Tunnelmaut ca. € 8,50 |
| Bosrucktunnel (A9) | Nein | Tunnelmaut ca. € 6,50 |
| Alle anderen A/S-Straßen | Ja | Keine weiteren Gebühren |
| Bundesstraßen (B-Netz) | Nicht nötig | Kostenlos nutzbar |
Obwohl wir kein offizieller Dienst sind – Obwohl wir kein offizieller Dienst sind
Beschwerden und Einsprüche
Wohin wenden bei Problemen?
Bei Fragen zur Ersatzmaut oder Einsprüchen wenden Sie sich an die ASFINAG Maut Service GmbH:
- Postadresse
- ASFINAG Maut Service GmbH, Rotenturmstraße 5–9, 1010 Wien
- [email protected]
- Telefon
- +43 50108 10000 (Mo–Fr 8–18 Uhr)
- Einspruchsfrist
- 4 Wochen ab Zustellung des Strafbescheids
- Erforderliche Angaben
- Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Datum und Ort des Vorfalls, Beschreibung des Problems, Kopie der Vignette (falls vorhanden)
- Antwortzeit
- In der Regel 5–15 Werktage